ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1) FIT PLUS behält sich vor, zumutbare Änderungen der Öffnungszeiten und des Kursangebotes vorzunehmen. Dies gilt insbesondere für kurzfristige Schließungen und Teilschließungen bei Reparatur- und Wartungsarbeiten.
2) Fälligkeit der Beiträge
A. Bei gewählter wöchentlicher Zahlung sind die Gebühr für das Trainings- und Betreuungspaket sowie die Pfandgebühr für das Chiparmband sofort bei Unterzeichnung der Mitgliedschaftsvereinbarung fällig. Die Benutzungsgebühren jeweils im Voraus für den wöchentlichen Zeitraum fällig.
B. Bei gewählter Vorauszahlung sind die Gebühr für das Trainings- und Betreuungspaket sowie die Pfandgebühr für das Chiparmband und die Beiträge für den Vorauszahlungszeitraum mit der Unterzeichnung der Mitgliedschaft sofort zur Zahlung fällig.
Kommt das Mitglied für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung des Beitrages schuldhaft in Verzug, so ist der gesamte Betrag bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin sofort zu Zahlung fällig.
Bei wöchentlicher Zahlung werden alle Gebühren ausschließlich auf dem Wege des Lastschriftverfahrens vom Konto des Antragstellers abgebucht. Für den bei allen anderen Zahlungsweisen anfallenden zusätzlichen Bearbeitungsaufwand wird eine Bearbeitungsgebühr von je 10,00 € gesondert erhoben. Dem jeweiligen Mitglied bleibt der Nachweis eines geringeren Bearbeitungsaufwandes vorbehalten.
3) Bei CheckIn/CheckOut außerhalb der vereinbarten Zeiten wird eine zusätzliche Tagesgebühr laut aktueller Preisliste sofort fällig.
4) Die Benutzung der Einrichtung des Fitness-Centers kann nur mit einem gültigen Chiparmband erfolgen. Dieses wird bei Beginn der Mitgliedschaft übergeben. Für das Chiparmband wird eine Pfandgebühr in Höhe von 25,00 EUR erhoben. Die Pfandgebühr wird bei Rückgabe des unbeschädigten Chiparmbandes zurück erstattet. Das Chiparmband und die Mitgliedschaft als solche sind nicht übertragbar.
5) Die Haftung von FIT PLUS sowie seiner Erfüllungsgehilfen ist auf die Fälle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Verletzungen wesentlicher vertraglicher Verpflichtungen. Dies gilt auch für die Haftung im Rahmen der Kinderbetreuung. Die Haftung von FIT PLUS für durch fehlerhafte Anwendung der Trainingsgeräte verursachte Schäden ist ausgeschlossen.
6) Änderungen der Vertragsdaten, z.B. bei Wechsel der Bank oder des Wohnsitzes, sind FIT PLUS unverzüglich mitzuteilen. Kosten für eventuell anfallende Gebühren bei Adressvermittlung bzw. Rücklastschriften trägt das Mitglied.
7) FIT PLUS ist frühestens zum Beginn des 2. Jahres der Mitgliedschaft berechtigt, jährlich einmal zum Verlängerungszeitpunkt die Benutzungsgebühr nach billigem Ermessen neu festzusetzen. Die Beitragsanpassung orientiert sich an der Entwicklung des allgemeinen, vom Bundesamt für Statistik ermittelten und veröffentlichten Verbraucherindex (Index 2005 = 100) seit Beginn der Mitgliedschaft oder gegebenenfalls seit der letzten Neufestsetzung. Im Falle einer Erhöhung um mehr als 10% jährlich, kann das Mitglied die Mitgliedschaft bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fristlos kündigen.
8) FIT PLUS ist berechtigt, im Falle einer von FIT PLUS nicht zu vertretenden Schließung des Studios oder einer von FIT PLUS nicht zu vertretenden Unmöglichkeit der Zurverfügungstellung des Studios, die Laufzeit des Vertrages um die Dauer der Schließung zu verlängern, sofern das Mitglied während des genannten Zeitraums keine Mitgliedsbeiträge zu zahlen hat. Sollten aus abgrenzungstechnischen oder anderen Gründen noch Beiträge für o.g. Schließungszeiträume geleistet worden sein, so werden diese mit Beiträgen, die nach Wiederöffnung fällig werden, verrechnet.
9) Für den Fall, dass Teile der Mitgliedschaftsvereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sind, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarung nicht, soweit sich aus dem Vertragstext nichts Gegenteiliges ergibt. Ergänzungen oder Änderungen des Vertrages haben schriftlich zu erfolgen.